Viele deutsche Investoren auf Afranga stellen unserem Support-Team Fragen wie: Wie werden meine Zinserträge in Deutschland versteuert? Gelten sie als ausländische Einkünfte? Kann ich die bulgarische Quellensteuer anrechnen lassen?
1. Einordnung der Zinserträge
Zinserträge aus Afranga-Darlehen gelten nach deutschem Steuerrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen, da sie Zinsen aus Darlehen und Forderungen abdecken. Diese Behandlung entspricht der von deutschen Anlageplattformen, weshalb Zinserträge von Afranga für in Deutschland ansässige Anleger reguläre steuerpflichtige Kapitaleinkünfte darstellen.
2. Status als ausländische Einkünfte
Die Zinserträge gelten als ausländische Kapitaleinkünfte, da nach deutschem Steuerrecht der Sitz des Schuldners über die Quelle entscheidet. Die meisten Afranga-Darlehensanbahner sind in Bulgarien ansässig. Deutsche Investoren müssen diese ausländischen Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben und in Deutschland versteuern.
3. Anrechnung der bulgarischen Quellensteuer
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien ermöglicht eine Anrechnung der Quellensteuer bis zu einer Höhe von 5 %. Wenn bulgarische Darlehensanbahner 10 % Quellensteuer einbehalten, rechnet Deutschland lediglich 5 % an. Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer erfolgt im Rahmen der DBA-Vorgaben auf die Abgeltungsteuer.
4. Angabe in der Steuererklärung
Investoren müssen ihre Bruttozinserträge gemäß § 32d EStG in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung angeben. Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt gemäß § 34c EStG, ebenfalls über das Formular KAP.
Zusammenfassung
Für in Deutschland ansässige Anleger sind Zinserträge von Afranga:
- Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
- Ausländische Einkünfte
- Anrechenbar mit bis zu 5 % Quellensteuer gemäß dem DBA Deutschland-Bulgarien
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, für Ihre individuelle Situation einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.
