Viele deutsche Investoren auf Afranga stellen unserem Support-Team Fragen wie:
Wie werden meine Zinserträge in Deutschland versteuert? Gelten sie als ausländische Einkünfte? Kann ich die bulgarische Quellensteuer anrechnen lassen?

Nachfolgend finden Sie einen praktischen Überblick, der auf der Einschätzung einer führenden Frankfurter Steuerrechtskanzlei basiert.

1. Wie werden Zinserträge von Afranga eingestuft?

Wenn Sie über Afranga Kredite an einen bulgarischen Darlehensanbahner vergeben, werden die erzielten Zinserträge nach deutschem Recht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt, da sie Zinsen aus Darlehensforderungen darstellen. Das bedeutet, dass die Zinsen in Deutschland voll steuerpflichtig sind, genau wie Zinsen von einer deutschen Anlageplattform. Kurz gesagt: Über Afranga erzielte Zinsen sind für in Deutschland ansässige Anleger reguläre steuerpflichtige Kapitaleinkünfte.

2. Gelten diese als ausländische Einkünfte?

Ja. Die deutschen Steuervorschriften bestimmen die „Quelle“ von Zinsen anhand des Sitzes des Schuldners. Da die meisten Darlehensanbahner auf Afranga derzeit in Bulgarien ansässig sind, werden diese Zinsen als ausländische Kapitaleinkünfte eingestuft. Das bedeutet, dass deutsche Anleger sie in Deutschland angeben und versteuern müssen, sie jedoch in der Steuererklärung als Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt werden.

3. Kann die bulgarische Quellensteuer in Deutschland angerechnet werden?

Deutschland erlaubt grundsätzlich die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer, jedoch nur im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). Gemäß dem DBA zwischen Deutschland und Bulgarien darf Bulgarien auf Zinsen, die an in Deutschland ansässige Personen gezahlt werden, bis zu 5 % Steuern einbehalten. Wenn ein Darlehensanbahner also 5 % einbehält, kann dieser Betrag in der Regel in Deutschland angerechnet werden. Wenn ein Darlehensanbahner 10 % einbehält (wie es derzeit bei bulgarischen Darlehensanbahnern auf Afranga der Fall ist), rechnet Deutschland dennoch nur 5 % an. Kurz gesagt: Deutschland rechnet gemäß DBA bis zu 5 % Quellensteuer an.

4. Wie werden Afranga-Einkünfte in der deutschen Steuererklärung angegeben?

Basierend auf der Einschätzung der deutschen Steuerrechtskanzlei müssen Anleger in Deutschland den Bruttobetrag der Zinserträge gemäß § 32d EStG in der Anlage KAP ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die ausländische Steuer wird gemäß § 34c EStG zur Anrechnung beantragt und kann ebenfalls im Steuerformular KAP eingetragen werden. Kurz gesagt: Anleger geben die Bruttozinsen in der Anlage KAP an und beantragen die Anrechnung der Quellensteuer gemäß § 34c EStG.

Fazit

Für in Deutschland ansässige Anleger sind die über Afranga erzielten Zinsen:

  • steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen
  • anrechenbar mit einer Quellensteuer von bis zu 5 % gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien.

Der gesamte Prozess ist unkompliziert, sobald man die Regeln verstanden hat, doch eine ordnungsgemäße Dokumentation ist wichtig. Da die Situation jedes Anlegers anders sein kann, empfehlen wir jedem Anleger dringend, sich individuell von einem qualifizierten deutschen Steuerberater beraten zu lassen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Die Situation jedes Anlegers ist individuell, daher sollten Sie immer einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen. Die nachstehenden Informationen basieren auf einer von Afranga in Auftrag gegebenen Analyse einer auf deutsches Steuerrecht spezialisierten Frankfurter Anwaltskanzlei.

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